REGLEMENT
Rallye
Stand: 1. Februar 2023
Aktualisierungen sind rot markiert.
Rallye
Stand: 1. Februar 2023
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I. ORGANISATION
1.) Zusammensetzung
Der Rallye-Regionalpokal Oberfranken wird aus in Nordbayern ansässigen, motorsport-treibenden Clubs gebildet.
2.) Aufnahme, Ausschluss und Beschlussfassung
Anträge auf Aufnahme für die kommende Saison müssen vor der jährlichen Saison-Vorbereitungssitzung an die Leitung des Rallye-Regionalpokals gestellt werden.
Aufnahme und Ausschluss werden mit 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden Pokalclubs beschlossen. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Pokalclubs.
II. WETTBEWERBE
Die zum Rallye-Regionalpokal Oberfranken zählenden Wettbewerbe werden in den Sparten Rallye und Rallye-Sprint in gemeinsamer Wertung, Cross-Slalom und Orientierungsfahrten ausgetragen.
Für eine Meisterschaftswertung sind mindestens drei durchgeführte Veranstaltungen einer Sparte Voraussetzung.
1.) Grundlagen
a) für Rallyes: DMSB-Rahmenausschreibung
2.) Ausschreibungen
b) für Cross-Slaloms: DMSB-Rahmenausschreibung bzw. Dachorganisation des jeweiligen Veranstalters
c) für Orientierungsfahrten: BOC-Richtlinien. Diese sind jedoch lediglich hinsichtlich der Aufgabenstellung maßgeblich. Sportrechtliche Regelungen und Maßnahmen des BOC werden vom RPO weder anerkannt noch übernommen. Der RPO behält sich in derartigen Fragen eine eigene Entscheidung vor.
d) für Rallye-Sprints: Rahmenausschreibung des ADAC Nordbayern
e) für alle Sparten: Beschlüsse der Pokalclubs
d) für Rallye-
2.) Ausschreibungen
Die Ausschreibungen müssen unmissverständlich erkennen lassen, wie Sieger und Platzierte ermittelt werden, insbesondere bei einem eventuellen Gesamtklassement, wenn die Fahrt in mehreren Klassen durchgeführt wird.
3.) Aufgabengleichheit
Unterschiedliche Aufgabenstellungen für verschiedene Gruppen und/oder Klassen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme: Bei Orientierungsfahrten, die in den Klassen A und B ausgeschrieben sind, werden die Veranstalter zwei verschiedene Aufgabenstellungen anbieten, wobei die Klasse B eine leichtere Streckenführung erhält. Für die Punktezuteilung zum Regionalpokal kommt dann nur das Klassenergebnis in die Wertung. Eine Gesamtwertung erfolgt wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung nicht.
III. TEILNEHMER
Teilnehmer am Rallye-Regionalpokal Oberfranken müssen Mitglied eines angeschlossenen Clubs sein. Die beim ersten Start in der laufenden Saison in der Ergebnisliste genannte Vereinszugehörigkeit ist bindend. Die Punktberechtigung von Aktiven entfällt bei einem Wechsel oder bei Nichtangabe eines Vereins.
Weitere Bedingungen:
1.) Bei Nationalen Rallyes, Rallye-Sprints und Cross-Slaloms sind alle Lizenzinhaber teilnahmeberechtigt. Eine Punktevergabe bei Rallye-Sprints erfolgt nur an Teams, Einzelstarter werden nicht gewertet. Das Mindestalter für Beifahrer beträgt 14 Jahre.
2.) Bei Orientierungsfahrten sind alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 startberechtigt, bei Minderjährigen als Beifahrer ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
3.) Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen, sofern das DMSB- bzw. ADAC-Reglement die Teilnahme Minderjähriger vorsieht.
IV. WERTUNG
2.) Bei Orientierungsfahrten sind alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 startberechtigt, bei Minderjährigen als Beifahrer ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
3.) Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen, sofern das DMSB-
IV. WERTUNG
1.) Rallyes
Sieger einer Nationalen Rallye ist das Team mit der geringsten Strafpunktzahl bzw. mit der schnellsten Gesamtzeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit entscheidet der Veranstalter aufgrund der Bestimmungen in seiner genehmigten Ausschreibung, wer als Sieger bzw. Besserplatzierter hervorgeht.
2.) Cross-
Sieger eines Cross-Slaloms ist der Fahrer mit der geringsten Strafpunktzahl bzw. mit der schnellsten Gesamtzeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit entscheidet der Veranstalter aufgrund seiner genehmigten Ausschreibung, wer als Sieger oder Besserplatzierter hervorgeht.
3.) Orientierungsfahrten
Sieger einer Orientierungsfahrt ist das Team mit der geringsten Strafpunktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis einer im motorsportlichen Bereich liegenden Sonderprüfung, die jedoch keine Bestzeitprüfung sein darf.
V. PUNKTEZUTEILUNG
1.) Rallye 70, Rallye 35 und Rallye-Sprints
Punkteberechnung: (Starterzahl - Platz) : Starterzahl x 10 zuzüglich 1 Punkt für den Start zzgl. 1 Punkt für die Zielankunft. In allen Rallye-Spielarten wird das Ergebnis mit dem Faktor 1,0 multipliziert.
Bei so genannten "Doppel-Rallye-Sprints" sind die einzelnen Läufe als separate Veranstaltung zu betrachten. Im RPO wird nur der erste Durchgang einer solchen Veranstaltung gewertet.
Bei so genannten "Doppel-
Klassenzusammenlegungen
Die Wertung erfolgt aus den Punkten der Klassenwertung. In der Gruppe G (Klassen NC 6 bis NC9) muss eine Klasse aus mindestens drei Startern bestehen. Klassen mit weniger als drei Startern werden mit der nächsttieferen Klasse zusammengelegt. Ausnahme: Die NC 9 wird im Bedarfsfall nach oben gewertet.
Aus dieser Zusammenlegung erhalten jedoch nur die Starter Punkte, die aus zuvor nicht vollen Klassen kommen. Klassen, die vor der Zusammenlegung bereits mindestens drei Starter hatten, erhalten ihre Punkte nur aus dieser Starterzahl.
In den Klassen NC 1 bis NC 5 sowie in der Gruppe RC (Klassen RC 3 bis RC 5) erfolgt keine Klassenzusammenlegung.
Fahrer und Beifahrer erhalten die gleichen Punkte.
Fahrer und Beifahrer erhalten die gleichen Punkte.
Bei RSC-Veranstaltungen erfolgt eine Klassenzusammenlegung innerhalb der vom RSC ausgeschriebenen technischen Gruppen (S-PC, PC, E-PC, TC, Super-R 4) analog zur Regelung für die DMSB-Klassen NC 6 bis NC 9.
1.1) Sonderwertung Rallye-Junioren
Eine Wertung erfolgt für Motorsportler/innen, welche in der jeweiligen Saison ihr maximal 25. Lebensjahr vollenden, unter folgenden Voraussetzungen:
• Fahrer/in und Beifahrer/in max. 25 Jahre -> beide erhalten Punkte
• Fahrer/in und Beifahrer/in max. 25 Jahre -> Fahrer/Fahrerin nicht Mitglied eines RPO-Clubs -> Altersnachweis Fahrer/in muss vorliegen -> Beifahrer/in erhalten Punkte
• Fahrer/in max. 25 Jahre – Beifahrer/in älter 25 Jahre -> Fahrer/in erhält Punkte
• Fahrer/in älter 25 Jahre -> keiner erhält Punkte
Auch nach dem Wegfall der generellen Meldepflicht müssen Teilnehmer an der Juniorwertung dem RPO-Auswerter spätestens bis zum Nennschluss der letzten RPO-Veranstaltung dieser Sparte im laufenden Sportjahres gemeldet werden. Diese Meldung kann sowohl persönlich (gegen Altersnachweis) als auch durch den Sportleiter des betreffenden Clubs erfolgen.Junioren werden erst ab Vorliegen der Meldung gewertet. Eine nachträgliche Berücksichtigung zuvor erfahrener Punkte ist nicht möglich.
2.) Cross-Slaloms
Die Punktezuteilung erfolgt nach einer komplizierten Formel, in der sowohl das Klassen- als auch das Gruppenergebnis berücksichtigt werden:
(Starterzahl Klasse - Platz) : Starterzahl x 10 + (Starterzahl Gruppe - Platz) : Starterzahl x 10 zuzüglich 1 Punkt für den Start zzgl. 1 Punkt für die Zielankunft.
Beispiel: Klassenergebnis 2 von 6, Gruppenergebnis 3 von 14:
6,67 Punkte (Klasse) + 7,86 Punkte (Gruppe) + 1 (Start) + 1 (Ziel) = 16,53 Punkte.
6,67 Punkte (Klasse) + 7,86 Punkte (Gruppe) + 1 (Start) + 1 (Ziel) = 16,53 Punkte.
3.) Orientierungsfahrten
Punktezuteilung nach den Richtlinien des BOC
VI. STREICHERGEBNISSE
1.) Rallye 70, Rallye 35 und Rallyesprint
bei 12 durchgeführten Veranstaltungen werden 9 gewertet
bei 11 und 10 durchgeführten Veranstaltungen werden 8 gewertet
bei 9 durchgeführten Veranstaltungen werden 7 gewertet
bei 8 durchgeführten werden Veranstaltungen 6 gewertet
bei 7 und 6 durchgeführten Veranstaltungen werden 5 gewertet
bei 5 durchgeführten Veranstaltungen werden 4 gewertet
bei 4 durchgeführten Veranstaltungen werden 3 gewertet
bei 3 durchgeführten Veranstaltungen werden 2 gewertet
bei 11 und 10 durchgeführten Veranstaltungen werden 8 gewertet
bei 9 durchgeführten Veranstaltungen werden 7 gewertet
bei 8 durchgeführten werden Veranstaltungen 6 gewertet
bei 7 und 6 durchgeführten Veranstaltungen werden 5 gewertet
bei 5 durchgeführten Veranstaltungen werden 4 gewertet
bei 4 durchgeführten Veranstaltungen werden 3 gewertet
bei 3 durchgeführten Veranstaltungen werden 2 gewertet
Beim Berechnen des Schnitt für die eigene Veranstaltung müssen vorher die Streichresultate ermittelt werden und dürfen nicht in die Berechnung des Schnitt einfließen.
Fahrer des veranstaltenden Clubs erhalten für die eigene(n) Veranstaltung(en) eine Durchschnittspunktzahl gutgeschrieben. Diese errechnet sich nach folgender Formel:
Erzielte Punkte - Streichergebnis(se) : (Anzahl der Veranstaltungen – Anzahl Streichergebnisse)
Für andere Teilnehmer, die gemäß RPO-Reglement nicht punkteberechtigt sind, findet diese Regelung ebenfalls Anwendung.
Als Streichergebnis(se) ist/sind die Veranstaltung/en, bei der/denen das/die schlechteste/n Ergebnis/se erzielt wurde/n, zu subtrahieren.
2.) Cross-Slaloms
Bei Cross-Slaloms sind die beiden schlechtesten Ergebnisse zu subtrahieren. Als Ergebnis in diesem Sinn gilt auch die Nichtteilnahme an Veranstaltungen (0 Punkte). Fahrer des veranstaltenden Clubs sind punktberechtigt.
3.) Orientierungsfahrten
- ab 11 Veranstaltungen: 3 Streichergebnisse
- bis 10 Veranstaltungen: 2 Streichergebnisse
- bis 7 Veranstaltungen: 1 Streichergebnis
- bis 4 Veranstaltungen: 0 Streichergebnisse
Bei der Anzahl der Veranstaltungen gilt für jeden Teilnehmer individuell die Zahl der Veranstaltungen, für die er keine Durchschnittspunktzahl nach Rallye-Reglement Art. VII. angerechnet bekommt.
Fahrer des veranstaltenden Clubs erhalten für die eigene(n) Veranstaltung(en) eine Durchschnittspunktzahl gutgeschrieben. Diese errechnet sich nach folgender Formel:
Erzielte Punkte - Streichergebnis(se) : (Anzahl der Veranstaltungen – Anzahl Streichergebnisse)
4.) Mannschaftswertungen
Für die Mannschaftswertungen aller drei Sparten wird die Summe der Punkte aller Fahrer, die in der betreffenden Jahreseinzelwertung erreicht wurden, herangezogen.
VII. EINSPRUCHSFRIST
Für alle Sparten gilt eine Einspruchsfrist für die Zwischenstände. Diese beläuft sich auf vier Wochen nach der Veröffentlichung auf der Homepage des RPO, die deswegen datiert werden.
VIII. TEILNAHME AN CLUBEIGENEN RALLYE- und Ori-VERANSTA LTUNGEN
VIII. TEILNAHME AN CLUBEIGENEN RALLYE-
Fahrer, die an der clubeigenen Rallyeveranstaltung teilnehmen, finden nur in der Tageswertung Berücksichtigung, für die Punktevergabe im Rallye-Regionalpokal Oberfranken werden sie weder als Starter noch als Platzierte berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil der Fahrzeugbesatzung Mitglied des veranstaltenden Clubs ist. Bei so genannten "Mixed Teams" wird für beide Fahrer eine Durchschnittspunktzahl gemäß Art. VI Abs. 1 ermittelt.
IX. TEILNAHME VON SPORTWARTEN AN WETTBEWERBEN
Sportwarte (Zeitnehmer, Technische Kommissare, Sportkommissare, Sportwarte der Streckensicherung…), die aufgrund ihrer Funktion nicht an einem Wertungslauf teilnehmen können, erhalten ein Durchschnittsergebnis. Dieses errechnet sich aus den bei den übrigen Wertungsläufen erzielten Punkten, wobei die Teilnahme an mindestens 50 % dieser Veranstaltungen erforderlich ist.
X. WERTUNGSVERLUST
Bei Bestrafung eines Fahrers durch Sportkommissare oder DMSB mit mindestens einer Geldstrafe - auch bei nicht zum Rallye-Regionalpokal Oberfranken zählenden Veranstaltungen - entscheidet das Gremium über die Wertung des Bestraften im Regionalpokal.
XI. TITEL
Regionalpokalsieger der Jahreswertung ist der Fahrer oder Club mit der höchsten Punktzahl am Jahresende, nach Abzug der betreffenden Streichergebnisse.
XII. PREISE
1.) Rallye 200
a) die 15 punktbesten Einzelfahrer
b) die punktbeste Mannschaft
2.) Cross-Slaloms
a) 25% der Platzierten der Jahresendwertung, max. jedoch bis Platz 8
b) die punktbeste Mannschaft
b) die punktbeste Mannschaft
3.) Orientierungsfahrten
a) 25% der Plazierten der Jahresendwertung, max. jedoch bis Platz 8
b) die punktbeste Mannschaft
b) die punktbeste Mannschaft
XIII. SIEGEREHRUNG UND KOSTEN
1.) Die Siegerehrung findet bei der Schlussfeier statt, die turnusmäßig von einem Club des Rallye- bzw. Slalom-Regionalpokals ausgerichtet wird. Ausrichter kann auch eine Veranstaltergemeinschaft sein.
2.) Die Finanzierung der Schlussfeier erfolgt durch eine Umlage in Höhe von 150.- € pro Sparte (Rallye/Cross/Ori oder Slalom). Für die Sparte Kart gilt eine gesonderte Regelung.
Für die Gestaltung der Siegerehrung stehen dem Ausrichter höchstens 2200,- € zur Verfügung. Kosten für Pokale sind darin nicht enthalten, diese werden von der Vorstandschaft beschafft.
Die Beiträge bzw. Umlagen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens bis zum 30. April des laufenden Jahres, fällig. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungsfrist ist der säumige Club zur Zahlung von € 50,- Vertragsstrafe verpflichtet.
Wird die Umlage zuzüglich der Vertragsstrafe nicht bis zum Ablauf des 31. Mai des laufenden Jahres bezahlt, entfällt eine Wertung der Fahrer des betreffenden Clubs für das laufende Jahr.
XIV. AUSWERTUNG
Dem zuständigen Auswerter ist innerhalb von drei Tagen nach der Veranstaltung eine Ergebnisliste zuzusenden oder auszuhändigen, die eine Klassen-, Gruppen- und Gesamtwertung enthält. Die Zusendung kann per Post oder per e-mail erfolgen. Akzeptiert wird auch die Zusendung eines Links auf die entsprechende Veröffentlichung im Internet.
Bei Rallyes muss dem Auswerter eine Datei zur Verfügung gestellt werden, die folgende Angaben enthält:
Bei Rallyes muss dem Auswerter eine Datei zur Verfügung gestellt werden, die folgende Angaben enthält:
Startnummer, Fahrer, Fahrer mit Vereinszugehörigkeit und Geburtsdatum, Beifahrer mit Vereinszugehörigkeit und Geburtsdatum, Bewerber und Sponsor.
Hinweis: Im verwendeten Nennsystem (z.B. tw-sportsoft) muss es möglich sein, bei der Nennung die Vereine für jedes Team-Mitglied separat (ohne Bewerber- oder Sponsorlizenz) anzugeben.
Bei Orientierungsfahrten ist nur eine Klassenwertung erforderlich.
Bei Nichteinhaltung der Frist hat der betroffene Club eine Strafe von € 50,- bis zum 15. November desselben Jahres zu entrichten, ansonsten verliert dieser Club im Folgejahr die Zugehörigkeit zum Rallye-Regionalpokal Oberfranken. Diese Strafe hat auch dann Gültigkeit, wenn der Vorstandschaft des RPO eine Absage nicht vor dem geplanten Veranstaltungstermin mitgeteilt wird.
Bei Nichteinhaltung der Frist hat der betroffene Club eine Strafe von € 50,-
XV. SITZUNGEN UND ENTSCHEIDUNGEN
1.) Sitzungen der Pokalclubs finden jeweils vor der ersten Pokalveranstaltung und bei Bedarf vor der Schlußfeier (nach der letzten Pokalveranstaltung) statt.
2.) Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies mindestens drei Clubs verlangen.
3.) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Clubvertreter gefaßt; Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Pokalclubs vertreten ist.
4.) Entscheidungen über Aufnahme und/oder Ausschluß werden mit 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden Pokalclubs gefaßt.
5.) Die Wiederaufnahme eines Clubs, der wegen ausstehender Zahlung ausgeschlossen wurde, ist erst nach Begleichung dieser Rückstände möglich.
6.) Im Falle begründeter Abwesenheit eines Clubs kann dieser seine Stimme einem anderen Club delegieren, wenn die Antragstellung vorher genau bekanntgegeben ist.
2.) Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies mindestens drei Clubs verlangen.
3.) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Clubvertreter gefaßt; Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Pokalclubs vertreten ist.
4.) Entscheidungen über Aufnahme und/oder Ausschluß werden mit 2/3-
5.) Die Wiederaufnahme eines Clubs, der wegen ausstehender Zahlung ausgeschlossen wurde, ist erst nach Begleichung dieser Rückstände möglich.
6.) Im Falle begründeter Abwesenheit eines Clubs kann dieser seine Stimme einem anderen Club delegieren, wenn die Antragstellung vorher genau bekanntgegeben ist.
XVI. WERTUNGSLÄUFE
s. Wertungsläufe.
XVII. ORGANISATION UND TEILNEHMENDE CLUBS
XVIII. BANKVERBINDUNG
Die Bankverbindung wird auf den Rechnungen angegeben.
XIX. MEISTERSCHAFTSFEIER
Veranstalter 2019: 1. AC Bamberg
Veranstalter 2020: Wertung nur Ori - MSC Wiesau
Veranstalter 2021: Wertung nur Cross-Slalom - AMC Naila
Veranstalter 2021: Wertung nur Cross-Slalom - AMC Naila
Veranstalter 2022: MSC Fränkische Schweiz
Veranstalter 2023: AC Hof
Veranstalter 2024: MSC Tirschenreuth
Veranstalter 2025: AMC Coburg
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Ausarbeitung: Wilfried Lukas, Markus Gutthäter, Alfred Thomaka, Norbert Walther, Michael Bayer, Hansi Walter
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Ausarbeitung: Wilfried Lukas, Markus Gutthäter, Alfred Thomaka, Norbert Walther, Michael Bayer, Hansi Walter